Die Ordnungswache und ihre Kompetenzen

Wer Silvester in Wels verbrachte war auch unmittelbar am Stadtplatz mit dem Lärm der Schweizer Kracher und abgeschossenen Feuerwerkskörpern konfrontiert, das ist weder angenehm noch erlaubt. Aber wäre es der Sicherheitswache überhaupt möglich gewesen, Jugendlichen zu erklären, dass sie hier keine Feuerwerkskörper zünden dürfen?

Und damit stellt sich nun auch die Frage: was soll und kann die Sicherheitswache eigentlich? In der Dienstanweisung der Ordnungshüter steht: „Ziele der Ordnungswache sind die Herstellung eines größtmöglichen Maßes an Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im Rahmen ihrer Zuständigkeit…“ Sie dürfen strafgesetzwidrige Handlungen beobachten und diese an das Stadtpolizeikommando weitermelden, im Falle strafgesetzwidriger Handlungen gegen Leib und Leben ebenso, darüberhinaus ist ihnen Notwehr und Nothilfe erlaubt, wie jedem Bürger.
Zu den Kernaufgaben der Stadtwache gehört es gegen Bettelei, unerwünschte Straßenmusik, Hunde ohne Leine und Verschmutzung an öffentlichen Orten vorzugehen und Ratsuchenden zu helfen. Neben der Meldung von strafbaren Handlungen sind sie auch angewiesen, über beschädigte Verkehrszeichen, verblassende Bodenmarkierungen, besonderen Reinigungsbedarf, ausgebrannte Lampen der Straßenbeleuchtung oder lockere Pflastersteine zu berichten. Die Aufzählung ist hier nicht vollständig wiedergegeben aber sie zeigt: gegen überbordend feiernde Jugendliche kann die Stadtwache nichts ausrichten.

Allen Sicherheits-, Einsatz- und Ordnungskräften, die auch zu den Feiertagen im Einsatz waren gebührt hier unser Dank! Den Bürgermeister fordere ich auf, für eine Verstärkung der Polizei in Wels einzutreten und die Mitarbeiter der Ordnungswache durch Ausbildung und Kompetenzen zu stärken.